ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – LUXURY 1. Präambel Die nachstehenden, allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte samt Nebenleistungen sowie für deren Anbahnung im Zusammenhang mit dem LUXURY Limousinen- und Shuttledienst der LuXury-DHA GmbH (forthin bezeichnet als LUXURY). Entgegenstehende Bedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, sofern hierzu nicht seitens LUXURY ausdrücklich zugestimmt wurde. Hervorgehoben wird, dass die einwandfreie und reibungslose Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht nur vom Vereinbarungs- und ordnungsgemäßen Verhalten der Vertragsteile selbst abhängig ist, sondern auch entscheidend von Dritten und/oder von außen beeinflusst werden kann. LUXURY haftet nicht für die Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Einzelleistungen im Zeitpunkt der Buchung. Es ist erforderlich, dass die Fahrgäste sämtliche Anweisungen des Chauffeurs sowie die in den Fahrzeugen geltende Gurtpflicht einhalten, eine Beförderungspflicht besteht nicht. Das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug, etwa durch geöffnete Fenster, ist nicht gestattet. Je nach Fahrzeug besteht hinsichtlich der Anzahl der zulässigerweise zu befördernden Personen eine streng einzuhaltende Obergrenze, welche durch LUXURY bekanntgegeben wird. Im Falle des Zuwiderhandeln gegen Anweisungen oder einer Gefährdung insbesondere nach dem Schutzzweck der Straßenverkehrsordnung oder der Sicherheit mitfahrender Personen und anderer Verkehrsteilnehmer ist LUXURY berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen oder im Falle der Notwendigkeit die Fahrt abzubrechen. Kommt es durch Verzögerungen, welche der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, zu einer längeren Inanspruchnahme als der vorgesehenen Buchungsdauer, gelangen die entsprechenden Mehrkosten auf Basis des vereinbarten Grundpreises zur Verrechnung. Verzögerungen, welche der Sphäre von LUXURY zuzurechnen sind, gehen nicht zu Lasten des Kunden. Verlängerungen des Buchungszeitraums sind nur vorbehaltlich der konkreten Buchungssituation und Auslastung organisatorisch möglich. Sollte das Fahrzeug verspätet eintreffen bzw. verspätet verfügbar sein, wird die betreffende Zeitspanne ohne Mehrkosten nach vorgesehenem Buchungsende eingeholt, sodass auf diesem Wege die volle Leistung erbracht wird und eine Preisreduktion oder sonstige Reklamation nicht erforderlich ist. In den Fahrzeugen von LUXURY gilt strenges Rauchverbot, grundsätzlich ist es nicht gestattet, selbst beigebrachte Speisen oder Getränke zu konsumieren, sodass diesbezüglich – sofern gewünscht – durch den Kunden vorab eine gesonderte Zustimmung durch LUXURY einzuholen ist, welche es sich vorbehält, eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen. 2. Datenschutz LUXURY versichert, dass sämtliche Kundendaten vertraulich behandelt und nicht unbefugt an dritte Personen weitergegeben werden. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass personenbezogene Daten in Erfüllung des Vertrags automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Die Kunden erklären ihr Einverständnis, dass im Rahmen der Fahrt angefertigtes Bildmaterial zu Werbezwecken verwendet werden darf, sofern gegenüber LUXURY keine anderslautende Erklärung abgegeben wird. 3. Vertragsabschluss Vertragliche Vereinbarungen können sowohl in schriftlicher, als auch in mündlicher Form rechtsverbindlich bzw. gültig Zustandekommen. Zur Kontaktaufnahme steht dem Kunden die Mailadresse office@dha-luxury.at sowie die Facebook-Seite von LUXURY und die mobile Telefonnummer 0664 / 817 37 07 zur Verfügung. Allein eine Preisanfrage oder eine unverbindliche Angebotseinholung führt noch zu keinen vertraglichen Verpflichtungen. Die bekanntgegebenen Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, inklusive Ust. zu verstehen. Jeder Auftrag der bei LUXURY telefonisch oder per E-Mail eingeht wird im Falle der erfolgten Annahme durch LUXURY mündlich, schriftlich bzw. per Mail bestätigt, wobei unter einem eine Rechnung übermittelt wird. Der darin ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vom Kunden spätestens in der gleichen Woche, 10 Tage, 14 Tage oder bei späteren Buchungstermin bis zu 4 Wochen, alle fälle bis zum dort genannten Datum, welches in der Rechnung angeführt ist unwiderruflich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen, spätestens vor Fahrtantritt muss der Gesamtbetrag beglichen sein. Im Falle der nicht rechtzeitig und fristgerecht einlangenden Zahlung bleibt die vertragliche Bindung des Kunden dennoch uneingeschränkt aufrecht, jedoch wird ein neuer Termin für die Leistungserbringung durch LUXURY vereinbart oder kann die Ausstellung eines Gutscheins mit dem Wert des Rechnungsbetrags erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelangen Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zur Verrechnung und ist der Kunde verpflichtet, Inkasso- und Mahnkosten zu ersetzen. Auch mündige Minderjährige können mit Zustimmung ihrer Obsorgeberechtigten verbindliche Buchungen vornehmen. LUXURY vertraut auf die bekanntgegebenen Angaben und Informationen und behält sich für den Fall, dass sich diese als unrichtig erweisen, die Geltendmachung etwaiger, hier-durch verursachter Schäden vor. Eine Änderung der vorgesehen Fahrtroute sowie die Bekanntgabe eines abweichenden Start- oder Endziels wird im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt und ist mit entsprechenden Mehrkosten verbunden, sofern sich dadurch eine Verlängerung der Strecke oder der Fahrtdauer ergibt. Angebote von LUXURY sind grundsätzlich unverbindlich, freibleibend und vorbehaltlich von offenbaren Druck- und Satzfehlern. 4. Haftung LUXURY haftet gegenüber Kunden nur für zumindest grob fahrlässig verursachte Sachschäden und nur bis zur Höhe von EUR 500,– je Schadensereignis, wobei die Haftung nur solche Schäden umfasst, welche LUXURY oder einem von dieser beauftragten Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind. Eine unbeschränkte Haftung von LUXURY besteht nur bei Personenschäden im Falle der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit sowie Gesundheit. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Darüber hinausgehend ist jede Haftung von LUXURY für Schäden ausgeschlossen, sodass diese insbesondere nicht für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Umsatz, entgangene Geschäftschancen, mittelbare Schäden, Mangelfolge- und Betriebsstörungsschäden, Finanzierungs-schäden, Zinsverluste oder unterbliebene Ersparnis sowie Verlust von Informationen haftet. Hiervon wird die Haftung nach gesetzlich zwingend vorgegebenen, nicht auf das Verschulden gegründete Vorschriften (insbesondere Produkthaftung) nicht berührt. Etwaige Schadenersatzansprüche müssen binnen 4 Wochen nach Schadenseintritt schriftlich per Einschreiben angezeigt und spätestens 6 Monate nach Schadenseintritt gerichtlich geltend gemacht werden, dies bei sonstigem Anspruchsverlust bzw. Verfall und Verjährung. Jede Montage und Anbringung von Autoschmuck, Dekorationen, Anbauten, Beschriftungen, etc. ist nur nach vorheriger Genehmigung durch LUXURY gestattet, wobei der Kunde für etwaige Schäden in diesem Zusammenhang uneingeschränkt haftet. Gleichermaßen hat der Kunde für Schäden am Fahrzeug sowie im Fahrzeuginneren einschließlich Verschmutzungen einzustehen, wenn diese im Rahmen der Fahrt von ihm oder von den beförderten Personen verursacht werden. Die Fahrzeuge von LUXURY sind in dem für ein hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen konzessioniertes Unternehmen erforderlichen und angemessenen Umfang mit den vorschriftsgemäß vorgesehenen Deckungssummen versichert. 5. Vertragsrücktritt Stornierungen durch den Kunden haben schriftlich zu erfolgen sind erst nach schriftlicher Rückbestätigung von LUXURY wirksam. Je geringer die zeitliche Nähe zum vereinbarten Tag des Fahrtantritts ausgestaltet ist, desto geringer ist die Chance, für LUXURY einen adäquaten Ersatzauftrag zu akquirieren. Aufgrund der ursprünglichen, verbindlich zustandegekommenen Buchung war LUXURY bis zur Stornierung verpflichtet, das betreffende Fahrzeug für den Buchungszeitraum für den Kunden freizuhalten und allfällige überscheidende Anfragen abzulehnen. Bei einer Stornierung wird der Gesamtbetrag bei fristgerechter Bezahlung einbehalten und Sie bekommen 100% als Gutschein, den Sie bei Ihrer nächsten Buchung einlösen können! Bei noch Nicht Einzahlung ist der Gesamtbetrag einzuzahlen, bei Nicht fristgerechter Einzahlung fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren an. Die Stornogebühr in voller Höhe des Gesamtrechnungsbetrags kommt auch dann zur Anwendung, wenn LUXURY aufgrund eines Verhaltens des Kunden berechtigt ist, den Vertragsrücktritt zu erklären, wobei darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unberührt bleiben. Sollte sich herausstellen, dass die Vertragserfüllung rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, wird dies dem Kunden durch LUXURY ehestmöglich angezeigt. Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Fahrverbote und sonstige vergleichbare Umstände, welche außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von LUXURY liegen, entbinden diese von der Leistungspflicht und gestatten dem Kunden gleichermaßen wie im Falle eines technisch bedingten Fahrzeugausfalls bzw. Gebrechens wenn durch LUXURY kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden kann, entweder einen alternativen Termin oder einen Gutschein des Betrages.Bei Ausfall eines Busses wird als Ersatzfahrzeug alternativ der andere Bus (andere Farbe) oder wenn nicht verfügbar eine Stretchlimousine sowie bei mehr als 8 Personen, 2 Stretchlimousinen gestellt. 6.Änderungen Wenn Sie Ihre gebuchte Personenbeförderung mit Stretch/-Limousinen/Partybus auf eine andere Uhrzeit am selben Tag verschieben wollen, können Sie das schriftlich per E-Mail office@luxury-dha.at oder telefonisch unter 0664/8173707 bekannt geben. Sofern eine Stretch-/Limousine/Partybus für die gewünschte Zeit frei ist, wird diese Ihren Wünschen entsprechend umgebucht. Für uns entsteht natürlich erheblicher Mehraufwand, deswegen betragen die Kosten für eine derartige Umbuchung € 30,-. Das Umbuchen einer Fahrt auf einen anderen Tag ist kostenpflichtig. Die Kosten dafür betragen 20% vom Auftragswert mindestens jedoch ein Betrag ab € 50,- abhängig vom Fahrzeug. 7. Gerichtsstand und anwendbares Recht Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart, es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungen auf Internationales Privatrecht, die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. 8. Schlussbestimmungen Sollten sich einzelne Punkte der vorliegenden AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der betreffende Punkt ist diesfalls durch eine neue Regelung zu ersetzen, die dem bedungenen Zweck entspricht und der ursprünglichen Regelung in ihrer wirtschaftlichen Intention möglichst nahe kommt. Die Aufrechnung mit Forderungen durch den Kunden ist nur hinsichtlich solcher Ansprüche zulässig, welche gerichtlich als berechtigt festgestellt oder durch LUXURY schriftlich anerkannt wurden. Die vorliegenden AGB gelten bei einem Verbrauchergeschäft im Sinne des KschG nur im Rahmen der Zulässigkeit der Verbraucherschutzbestimmungen. Kopie oder Übernahme dieser Geschäftsbedingungen ist zur Gänze oder zu Teilen nicht gestattet.